Zulassungsvoraussetzungen
Die Aufnahme von Auszubildenden erfolgt in Anlehnung an §5 “Ausbildung und staatliche Prüfung” des PsychThG.
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zur/zum Psychologische/n Psychotherapeut/in ist:
A: Abschlüsse im Inland
• ein erfolgreicher Abschluss im Diplomstudiengang Psychologie, einschließlich des Prüfungsfachs „Klinische Psychologie“ an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule oder
• ein erfolgreicher Abschluss im Masterstudiengang Psychologie oder Klinische Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule, mit insgesamt mind. 9 ECTS im Prüfungsfach Klinische Psychologie. Liegt dem Master ein Bachelor in Psychologie an einer Fachhochschule zugrunde, muss die Prüfung im Fach Klinische Psychologie unbedingt im Masterstudiengang erfolgt sein, zudem muss die inhaltliche Äquivalenz des Studiums zur Rahmenordnung für den Diplomstudiengang Psychologie (2002) nachweislich gegeben sein.
B: Abschlüsse im Ausland
• eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach §5 Abs. 2 Nr. 1 b oder c des Psychotherapeutengesetzes.